Per§onalia

Wiederwahl von Hanspeter Uster als Präsident der AB-BA und Wahl von Bundesrichterin Dr. Alexia Heine als Vizepräsidentin

Die AB-BA hat ihr Präsidium und Vizepräsidium für die Amtsperiode 2021–2022 bestimmt. Sie hat Hanspeter Uster als Präsident wiedergewählt und Bundesrichterin Dr. Alexia Heine als Vizepräsidentin gewählt.

Gemäss der Verordnung der Bundesversammlung über die AB-BA wählt die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) den Präsidenten oder die Präsidentin aus ihren Mitgliedern. Die Amtsdauer beträgt zwei Jahre. Eine einmalige Wiederwahl ist möglich. An ihrer Sitzung vom 7. Dezember 2020 hat die AB-BA Hanspeter Uster für eine weitere Amtsdauer als Präsident einstimmig wiedergewählt. 

Aufgrund des Erreichens der maximal möglichen Amtsdauer von Dr. Isabelle Augsburger-Bucheli musste die AB-BA auch das Vizepräsidium neu besetzen. Als Vizepräsidentin hat sie Bundesrichterin Dr. Alexia Heine ebenfalls einstimmig gewählt.

Die AB-BA bedankt sich bei Dr. Isabelle Augsburger-Bucheli für ihre verdienstvolle vierjährige Tätigkeit als Vizepräsidentin. Dr. Augsburger-Bucheli bleibt weiterhin Mitglied der AB-BA.

Zur AB-BA: 
Die unabhängige Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) umfasst als Kollegialbehörde sieben von der Vereinigten Bundesversammlung für die Dauer von vier Jahren gewählte Mitglieder. Gemäss Gesetz setzt sich die AB-BA aus einer Bundesrichterin, einem Bundesstrafrichter, zwei Anwaltspersonen und drei Fachpersonen zusammen. In ihrer Tätigkeit werden die Mitglieder der AB-BA von einem ständigen Sekretariat unterstützt.

 

Quelle: Medienmitteilung der AB-BA vom 9. Dezember 2020